Agile Projektsteuerung und Urheberrecht sowie Know-How-Schutz
Agile Day - 22. Mai
15:45
Enterprise Agile
Raum Baden
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Basic
Trotz der Auflösung formaler juristischer Vertragsstrukturen sollten bei agilen Projekten die Vorgaben des Urheberrechts beachtet werden, so z.B. in Bezug auf
- Seminarunterlagen und Konzepte: In welchem Umfang dürfen agile Konzepte, Formate und Schulungsunterlagen des Softwarehauses vom Kunden eingesetzt werden, insbesondere wenn dieser ein Konzern ist und die Unterlagen an Tochterunternehmen weitergibt oder Dritte auf Grundlage dieser Unterlagen beauftragen will? Inwieweit besteht Know-how-Schutz an
- die Projektdurchführung: Wer ist Urheber der Software? Wie kann Miturheberschaft geregelt werden, um zu vermeiden, dass der Kunde durch Mitarbeit im Projekt Rechte an der vom Softwarehaus eingesetzten Standardsoftware erhält? Wer hat welche Nutzungsrechte bei Projektabbrüchen?
- Drittsoftware und Open Source Software (OSS): Wie haften die Vertragspartner, wenn z.B. das Softwarehaus OSS einsetzt, die die Software des Kunden infiziert oder wenn der Kunde Software vom Softwarehaus bearbeiten lässt, die aus lizenzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden darf?