Agile Projektsteuerung und Urheberrecht sowie Know-How-Schutz

 
Agile Day - 22. Mai
 
15:45
 
Enterprise Agile
Raum Baden
 
Basic

Trotz der Auflösung formaler juristischer Vertragsstrukturen sollten bei agilen Projekten die Vorgaben des Urheberrechts beachtet werden, so z.B. in Bezug auf

  • Seminarunterlagen und Konzepte: In welchem Umfang dürfen agile Konzepte, Formate und Schulungsunterlagen des Softwarehauses vom Kunden eingesetzt werden, insbesondere wenn dieser ein Konzern ist und die Unterlagen an Tochterunternehmen weitergibt oder Dritte auf Grundlage dieser Unterlagen beauftragen will? Inwieweit besteht Know-how-Schutz an
  • die Projektdurchführung: Wer ist Urheber der Software? Wie kann Miturheberschaft geregelt werden, um zu vermeiden, dass der Kunde durch Mitarbeit im Projekt Rechte an der vom Softwarehaus eingesetzten Standardsoftware erhält? Wer hat welche Nutzungsrechte bei Projektabbrüchen?
  • Drittsoftware und Open Source Software (OSS): Wie haften die Vertragspartner, wenn z.B. das Softwarehaus OSS einsetzt, die die Software des Kunden infiziert oder wenn der Kunde Software vom Softwarehaus bearbeiten lässt, die aus lizenzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet werden darf?

Prof. Dr. Rupert Vogel

Vogel&Partner
Prof. Dr. Rupert Vogel ist Rechtsanwalt und Partner der auf IT-Recht spezialisierten Wirtschaftskanzlei Vogel & Partner im Technologiepark Karlsruhe und in Stuttgart. Er ist Fachanwalt für IT-Recht und berät u.a. IT-Anbieter und mittelständische Unternehmen bei der Durchführung agiler Projekte. Weiterhin ist er Honorarprofessor an der Universität Mannheim (Urheberrecht, französisches Recht) und Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e. V. (www.dgri.de ). Das Handelsblatt hat ihn wiederholt, zuletzt im Juni 2013, zu den „Best Lawyers“ im IT-Recht gewählt.